
05.05.2010
| Streik in Griechenland - Infos für Urlauber | |
| Was tun bei Problemen am Urlaubsziel oder vor bereits gebuchten Reisen? | |
| Aufgrund der geplanten Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung haben griechische Gewerkschaftsverbände zum Generalstreik, bei dem bereits drei Tote zu beklagen sind, aufgerufen. Und das bedeutet derzeit für Griechenlandurlauber, dass sie mit deutlichen Einschränkungen im öffentlichen Leben des Landes rechnen müssen. Vom Streik betroffen sind auch die öffentlichen Verkehrsmittel und Fähren. Seit Mitternacht ist der griechische Luftraum für 24 Stunden gesperrt, viele Menschen sitzen auf den Flughäfen fest. "Auch wenn es schwierig ist: Jetzt heißt es für die Reisenden, die in Griechenland festsitzen, Nerven bewahren und in Ruhe abwarten. Auch wenn der Flieger am Boden bleibt, bleiben die Passagiere nicht auf der Strecke", beruhigt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Tipps für Urlauber, die in Griechenland festsitzen Für Individualreisende gilt: Im Fall der Streichung von Flügen kann der Passagier nach der EU-Fluggastrechteverordnung wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen. Weiters stehen dem Reisenden folgende Betreuungsleistungen zu: Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate (bzw. Faxe oder E-Mails). Darüberhinaus steht - soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände (wie etwa hier bei einem Generalstreik) zurückgeht und das Flugunternehmen keine Schuld trifft - keine weitere Ausgleichsleistung zu. Fährbetriebe unterliegen solch einer Verordnung nicht. Das heißt, Urlauber, die am Hafen feststellen, dass ihre Fährlinie bestreikt wird, müssen sich selbst um eine Unterkunft oder Transportalternative kümmern und diese auch selbst bezahlen. Pauschalreisende, die sich bereits in Griechenland befinden, sind im Falle eines Streiks besser geschützt als Individualreisende. Der Reiseveranstalter muss sich darum kümmern, dass die Konsumenten nach Ende des Urlaubs so schnell wie möglich wieder nach Hause kommen, notfalls auch mit alternativen Transportmitteln. "Dadurch dürfen dem Reisenden keine zusätzlichen Kosten entstehen", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Ist ein Heimtransport nicht möglich, muss der Reiseveranstalter für die länger notwendige Unterkunft und die Verpflegung aufkommen. Tipps für Reisende, die den Urlaub noch vor sich haben Wer demnächst eine Reise nach Griechenland antreten will und gebucht hat, sollte sich kurz vor der Reise bei seinem Veranstalter über die aktuelle Lage erkundigen. Nur wenn wirklich gravierende Störungen den Urlaub schwer beeinträchtigen würden, ist überhaupt an ein Storno zu denken. "Jedenfalls ist die weitere Entwicklung abzuwarten. Daher keine überzogenen Panikreaktionen", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Ist ein Flug oder die Fährverbindung zu einer griechischen Insel Teil einer Pauschalreise, so ist der Reiseveranstalter verantwortlich, im Falle eines Flugausfalles eine alternative Anreisemöglichkeit zu organisieren. Wird der Abflug bei einer Pauschalreise verschoben, stellt sich die Frage, ob man das als Kunde akzeptieren muss oder ob diese Leistungsänderung zum kostenlosen Vertragsrücktritt berechtigt. Nach dem Konsumentenschutzgesetz kommt es im Einzelfall darauf an, ob die Änderung sachlich gerechtfertigt und insbesondere ob sie geringfügig ist. "Verkürzt sich zum Beispiel ein Wochenendtrip um einen Tag, dann ist das sicher nicht mehr geringfügig. Bei einer dreiwöchigen Badereise wird ein Tag unter Umständen als geringfügig anzusehen sein", sagt die ÖAMTC-Juristin. "Sollten diese genannten Möglichkeiten nicht realisierbar sein und die Reise von Seiten des Veranstalters abgesagt werden, haben die Kunden Anspruch auf ein Angebot einer Ersatzreise. Ist diese nicht akzeptabel, bekommt der Kunde seine bereits geleisteten Zahlungen für die Reise rückerstattet", sagt die ÖAMTC-Juristin. Wer den Flug und eine weitere Reiseleistung, wie z. B. ein Hotel oder eine Kreuzfahrt, getrennt gebucht hat, der erhält zwar die Kosten für den Flug zurück, auf dem Rest bleibt er jedoch sitzen. Bei Fragen rund um das Thema stehen die ÖAMTC-Juristen mit Rat und Hilfe zur Seite. Die ÖAMTC-Rechtsberatung ist für Clubmitglieder unter +43 (0) 1 71199 - 1530 erreichbar. Bei Problemen im Urlaubsland sind die ÖAMTC-Juristen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar. | |
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