
20.07.2010
| Verschenktes Geld bei Kautionen | |
| Die neue Kautionsbroschüre der Mietervereinigung klärt auf | |
| Leider kommt es sehr häufig vor, dass bei Beendigung eines Mietverhältnisses die hinterlegte Kaution vom/der Vermieter/in einbehalten wird. "In den allermeisten Fällen zu Unrecht", wie Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs, betont. Mieterinnen und Mieter schrecken aber nach wie vor häufig davor zurück, rechtliche Schritte einzuleiten, weil sie entweder ihre Rechte nicht kennen oder Angst vor hohen Folgekosten haben. Aber das müssten sie gar nicht mehr, denn mit der Wohnrechtsnovelle 2009, wurden die Kautionsregelungen zugunsten der Mieter und Mieterinnen geändert. Es ist nun möglich, Streitigkeiten bei Kautionen ebenfalls im Außerstreitverfahren zu lösen, was für die Betroffen bedeutet, dass sie ohne Risiko von anfallenden Kosten die Kaution einfordern können. "Es ist wirklich schade, wie viel Geld nach wie vor durch reine Unwissenheit hergeschenkt wird", hält Niedermühlbichler fest. Um auf die neuen Regelungen aufmerksam zu machen und gleichzeitig eine Orientierungshilfe für alle MieterInnen über dieses teils komplexe Thema zu geben, hat die Mietervereinigung nun eine Kautionsbroschüre herausgegeben. Welche Formen der Kaution es gibt, wie hoch sie sein darf, was bei Wohnungsübernahmen und -rückgaben zu beachten ist oder welche Rechte und Pflichten Mieter haben - das sind nur einige Themen dieser Kautionsbroschüre. Sie soll als Anleitung dazu dienen, potentielle Streitpunkte von Vornherein zu vermeiden. Dies wird mit praktischen Beispielen veranschaulicht. "Die Kautionsbroschüre zum downloaden und weitere nützliche Informationen zu diesem Thema, findet man auf unserer Homepage unter www.mietervereinigung.at ", so Niedermühlbichler. Seit dem Inkrafttreten der Wohnrechtsnovelle 2009, konnte die Mietervereinigung viele neue Refundierungsfälle verzeichnen. "Bereits 200 Betroffene haben sich bei uns gemeldet. Davon haben wir 180 Fälle als klaren Missbrauch eingestuft und daraufhin ein Verfahren eingeleitet, wovon wir bis jetzt 50 Fälle mit positivem Ausgang für die Mieter abschließen konnten", zeigt sich Niedermühlbichler erfreut. "Damit konnte eine nicht zu verachtende Summe für diese zurückerkämpft werden. Ich gehe aber von einem, bis zu 20 - fach höheren Wert aus, wenn die neuen Regelungen erst einmal im Bewusstsein aller wohnenden Menschen sind", so Niedermühlbichler zum Schluss. | |
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