
02.08.2010
| Die Post bringt allen was – oder auch nicht … | |
| Noch vor wenigen Monaten wurden Geldsendungen von der Post direkt an die Empfänger zugestellt. Um die Briefträger vor Überfällen zu schützen, die Gefahr, überfallen zu werden, einfach auf die Geldempfänger überwälzt, hat die Post Geldzustellungen eingestellt. Jetzt wird einfach eine Verständigung im Postkasten hinterlegt – oder aber auch nicht … Dass es in den Sommermonaten immer wieder zu Postzustellungsproblemen kommt, ist allgemein bekannt– beschäftigt die Post doch Dutzende Aushilfskräfte. Was uns ein Leser allerdings berichtet, spottet jeder Beschreibung. „Tatort“: Floridsdorf. Auch dort haben offensichtlich Aushilfskräfte das Kommando übernommen. Die Anrainer haben es längst selbst übernommen, von den Zustellern falsch in die Briefkästen eingeworfene Briefsendungen den richtigen Empfängern zuzustellen. Was aber passiert, wenn der Briefkasten-Besitzer etwa seinen Urlaub angetreten hat? Oder die „Privatzustellung“ nicht übernimmt (etwa, weil er mit dem „richtigen“ Empfänger Streitigkeiten hat) und die Verständigung einfach wegwirft? Dann kann es zu Vorfällen kommen, die gegebenenfalls auch existenzbedrohend sind – wie das Beispiel unseres Lesers zeigt. Für die Juli-Pensionen wurden, so um den 25. 7. herum, die Verständigungen zur Geldabholung am Postamt zugestellt. Die Fälligkeit der Pension wäre im Juli der 30. gewesen – doch der Pensionist Karl G. (Name von der Redaktion geändert) erhielt keine Verständigung – weder durch den Postboten noch als „Ersatzzustellung“ durch einen Anrainer. Auf Rückfrage bei der Post teilte man ihm dort mit, dass man ohne Verständigung weder die Pension auszahlen – noch Nachschau halten könne, ob seine Angaben überhaupt stimmen. Sein Anruf bei der Pensionsversicherungsanstalt war nicht minder unerfreulich. Auskunft: Sein Geld läge auf der Post. Er müsse sich nunmehr gedulden, bis die Post den Geldbetrag an die Anstalt rücküberweist. Dann werde man den Betrag selbstverständlich neuerlich zu Anweisung bringen. Die ganze Prozedur könne so an die drei bis vier Wochen dauern. Nicht vorgesehen ... Wie er seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen im August nachkommen könne? Dafür erntete er von beiden Institutionen nur ein „verbales Schulterzucken“. Für einen solches Fall sei nichts vorgesehen … Unser Leser wird´s überleben – glücklicherweise hat er Erspartes, das er jetzt halt angreifen wird. Wir fragen uns natürlich: Was wäre, wenn dieses Postversagen eine Mindestrentnerin beträfe, die keine Ersparnisse hat? Wer refundiert unserem Leser den Zins-Entgang, schließlich muss er sich jetzt selbst seine eigene Pension „vorschießen“ und diese vom Sparbuch beheben ... Wer kassiert überhaupt die Zinsen für jenen Betrag, der jetzt rund ein Monat irgendwo liegt bzw. zwischen Post und Pensionsversicherungsanstalt hin und her geschickt wird? Ein bisschen leicht machen es sich die Verantworlichen schon – dafür „sei eben nichts vorgesehen!“ Und schmecks! Ein Hoch der Floridsdorfer Post, denn laut Werbeslogan "bringt sie ja allen was". Karl G. aber nicht einmal die Verständigung über die Hinterlegung seiner bereits überfälligen Juli-Pension … | |
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Herbert - 02.08.2010 - 21:50:58
Mir ist es auch schon passiert, dass die Verständigung über einen RsB-Brief nicht in meinem Postfach, sondern in einem ganz anderen Haus gelandet ist. Zum Glück war die Dame dort so nett und hat die Verständigung vorbeigebracht. Die Beschwerde bei der Post wurde nicht einmal ignoriert. Deshalb vermeide ich schon seit Jahren jegliche Briefe etc. wo es geht - weil sie auch nicht sicherer als E-Mails sind - aber teurer und langsamer.
Mir ist es auch schon passiert, dass die Verständigung über einen RsB-Brief nicht in meinem Postfach, sondern in einem ganz anderen Haus gelandet ist. Zum Glück war die Dame dort so nett und hat die Verständigung vorbeigebracht. Die Beschwerde bei der Post wurde nicht einmal ignoriert. Deshalb vermeide ich schon seit Jahren jegliche Briefe etc. wo es geht - weil sie auch nicht sicherer als E-Mails sind - aber teurer und langsamer.
