
12.08.2010
| Medikamente: Letztentscheidung muss beim Arzt bleiben | |
| Ärztekammerpräsident Dorner: "Den Hauptverband als Aufpasser brauchen wir aber nicht" | |
Als "entbehrlichen Zwischenruf" wertete der Präsident der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer, Walter Dorner, die Äußerung von Hauptverbandspräsident Hans Jörg Schelling hinsichtlich einer notwendigen "Verwarnung für Ärzte" bei den Medikamentenverschreibungen. Tatsächlich habe sich die Ärzteschaft schon vor Jahren zu einer ökonomischen Verschreibweise verpflichtet, den Hauptverband "als Mahner und Aufpasser" bedürfe es dazu aber nicht.Mit der Verpflichtung zur ökonomischen Verschreibweise hätten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte - neben ihren in den letzten Jahren äußerst moderaten Honorarabschlüssen - bereits wesentlich zur Defizitminderung der Krankenkassen beigetragen. Dorner befürwortet grundsätzlich die Medikamentendatenbank "Ökotool", die es den Ärzten ermögliche, "rasch und ohne allzu viel bürokratischen Aufwand Informationen über das preisgünstigste Medikament zu erhalten". Das von Schelling angeführte "vermehrte Kostenbewusstsein bei den Ärzten" sei aber nicht auf die Kontrollen des Hauptverbands zurückzuführen, sondern bereits davor vorhanden gewesen. Der Ärztechef verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Umstand, dass bei der Verschreibung primär der Patient im Mittelpunkt stehe. "Wir müssen dabei auch die Compliance des Patienten mitberücksichtigen sowie die Tatsache, dass trotz gleicher Wirkstoffe nicht jedes Medikament ident von jedem Patienten vertragen wird." Trotz aller notwendigen Sparmaßnahmen am Medikamentensektor müsse die Therapiehoheit letztlich beim Arzt bleiben, so Dorner. | |
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Als "entbehrlichen Zwischenruf" wertete der Präsident der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer, Walter Dorner, die Äußerung von Hauptverbandspräsident Hans Jörg Schelling hinsichtlich einer notwendigen "Verwarnung für Ärzte" bei den Medikamentenverschreibungen. Tatsächlich habe sich die Ärzteschaft schon vor Jahren zu einer ökonomischen Verschreibweise verpflichtet, den Hauptverband "als Mahner und Aufpasser" bedürfe es dazu aber nicht.