10.02.2012
Produktnews


24.08.2010
Warenrückruf: Kinder-Trinkbecher der Marke Top Star
 
Ein Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien, hat ergeben, dass der "Kinder-Trinkbecher" der Marke Top Star, erhältlich in rosa, grün und blau mit bunten Dekoren, EAN-Code: 4009977611819, Artikel-Nr. 290409, als gesundheitsschädlich zu beurteilen ist.

Die gezogene Probe des Kinder-Trinkbechers wurde auf ihre lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit untersucht.

Nach der Feststellung deutlicher Geruchs- und Geschmacksabweichung im Rahmen einer sensorischen Prüfung wurde in einer anschließenden Analyse unter anderem Benzol nachgewiesen.

Die Kinder-Trinkbecher sind daher auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch geeignet, Lebensmittel nachhaltig zu beeinflussen und die Gesundheit von Kleinkindern zu gefährden. Sie sind nach § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG als gesundheitsschädlich zu beurteilen.

Gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 LMSVG i. V. m Artikel 3 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ist es verboten, Gebrauchsgegenstände, die gesundheitsschädlich sind, in Verkehr zu bringen.

Das Produkt wurde unter anderem von der Firma KIKA Möbel-Handels -GmbH vertrieben. Die Firma KIKA hat die Kinder-Trinkbecher sofort nach ihrer Information über das Gutachten aus dem Verkauf genommen und entsorgt, um jedwedes Risiko für die Gesundheit von Kindern zukünftig auszuschließen.

Sollten Sie in der Zeit von Dezember 2009 - bis einschließlich 16. August 2010 in einer KIKA Filiale einen Kinder-Trinkbecher erworben haben, bitten wir Sie, diesen nicht mehr zu verwenden.

Sie können die Ware zurückbringen und erhalten dafür die entsprechende Rückvergütung.
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