07.02.2012
Wohnen


25.08.2010
Niedrigere Maklerprovisionen für Mieter
Wirtschaftsminister: Neue Immobilienmakler-Verordnung tritt am 1. September in Kraft
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Novelle der Immobilienmakler-Verordnung unterschrieben, die mit 1. September in Kraft tritt. Ab diesem Termin zahlen Mieter damit deutlich weniger Provision für die Vermittlung einer Wohnung als bisher. "Österreich hat im internationalen Vergleich sehr hohe Maklerprovisionen. Zudem sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, was die Anmietung einer Wohnung zusätzlich verteuert hat", sagt Mitterlehner. "Die niedrigeren Provisionssätze stärken daher die Kaufkraft der Bevölkerung und dämpfen die Inflation."

Bei Verträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die bis zu drei Jahre vermietet werden, zahlen Mieter künftig nur mehr eine Monatsmiete an Provision für die Vermittlung. Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre oder wird er unbefristet geschlossen, so fallen höchstens zwei Monatsmieten an. Vermittelt ein Hausverwalter eine Wohnung in einem Haus, das er selbst verwaltet, fällt nur mehr eine halbe Monatsmiete bzw. eine Monatsmiete an. Bisher war im Schnitt eine Monatsmiete mehr zu entrichten. Unverändert bleiben die Richtsätze für Provisionen, die zwischen Vermieter und Immobilienmakler vereinbart werden, sowie die Provisionen für die Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten zur Miete.

Darüber hinaus ist in der Verordnung festgelegt, dass die Folgeprovision, die bei einer Verlängerung des befristeten Mietvertrages oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis fällig werden kann, maximal einen halben Bruttomonatsmietzins betragen darf.

Ebenfalls neu ist, dass bei Inseraten über Mietwohnungen künftig die monatliche Gesamtbelastung sowie Einzelkosten detailliert dargestellt werden müssen. Darunter fallen die Angaben über den Hauptmietzins, die Betriebs- und Heizkostenakonti sowie die Umsatzsteuer. "Mit der neuen Verordnung kurbeln wir den Wettbewerb am Mietmarkt an und erhöhen die Transparenz für alle Wohnungssuchenden", so Mitterlehner.

Mit der Novellierung dieser Verordnung setzt das Wirtschaftsministerium den entsprechenden Passus des Regierungsprogramms um. Die letzte Novelle wurde im Jahr 1996 umgesetzt.
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