07.02.2012
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26.08.2010
Charakter-Test für Häupl: Recht oder persönliche Vorlieben?
Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich
Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und so nicht hätte erlassen werden dürfen. Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen. 

Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr aufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als "übergangene Partei" Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren - wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft festgestellt hat, es seien "Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters (...) hervorgetreten", ein Umstand, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche zweifelhaften "Entscheidungsfindungen" zu bekämpfen ...
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Koller Günther - 26.08.2010 - 22:16:39
Warum sollte er?
Hat er doch nach der letzten Wahl mit 49,1% der abgegebenen Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 58,5% die Mehrheit der Wiener hinter sich.
Und da kann er ja seinen persönliche Vorlieben nachgehen